Eine recht lange Tagesordnung stand auf dem Programm und wurde im Vorfeld und vor Ort nochmal „über den Haufen geworfen“.
Die wesentlichen Punkte in der Gemeinderatssitzung waren eine Novellierung der Hauptsatzung, die Schöffenwahl und die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit.
Hauptsatzung
Der Bürgermeister informierte zu Beginn darüber, dass dieser Punkt von der Tagesordnung genommen wird.
Grund dafür ist ein von der Fraktion der AfD geforderter Ortschaftsrat für Arnsdorf. Im dafür notwendigen Änderungsentwurf des §16 hätte die Gemeinde hierfür einen 8-köpfigen Ortschaftsrat bilden sollen. Nach letzter Aussage der Rechts- und Kommunalaufsicht steht ein Ortschaftsrat aber nur Ortsteilen zu, die durch einen Zusammenschluss entstanden – Sächsische Gemeindeordnung, §65. Die schriftliche Begründung dazu steht noch aus.
Weiterer wesentlicher Punkt der Änderung der Hauptsatzung ist die Anhebung der in der Hauptsatzung benannten Wertgrenzen. Hierüber wird sicher nochmal zu reden sein.
Schöffenwahl
Waren Sie schon mal als Schöffenrichter tätig? Theoretisch könnten Sie das, wenn Sie mind. 25 und max. 69 Jahre alt sind, über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, die deutsche Sprache sprechen und im Amtsgerichtsbezirk wohnen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die notwendigen „Skills“ sollten Sie natürlich mitbringen.
Jeder volljährige Einwohner unserer Gemeinde hatte die Gelegenheit, sich auf eine entsprechende Information in der „Radeberger“ auf die Liste zur Schöffenwahl setzen zu lassen. Diese stand nun auf der Tagesordnung. Lediglich der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, wer letztendlich auf der Liste der Gemeinde Arnsdorf steht, die an das zuständige Amtsgericht weitergegeben wird. Mindestens 3 waren zu wählen, 7 Vorschläge lagen vor – darunter auch unser Bürgermeister.
Die Möglichkeit, die Liste vor Ort noch zu ergänzen, wurde von keinem der Räte genutzt, die Vorschläge wurden kurz diskutiert – auch zum Hintergrund der Bewerbung.
Nun kam es zur Frage: Stimmen wir über die Liste ab oder über einzelne Personen. Mit einem Ergebnis von 7:4 fiel die Entscheidung auf die Listenwahl als Ganzes, was sich im Späteren als Problemfall entwickelte. Denn das Ergebnis hierfür sah genau so aus: 7 x ja / 4 x nein. Notwendig war eine 2/3-Mehrheit und mind. 50 % der regulären Gemeinderäte. Damit war der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung abgelehnt. Und der Tagesordnungspunkt vertagt.
Zwischenzeitlich wurde für diesen einen Punkt zur Sondersitzung am Mittwoch, 21.06., 19.00 Uhr in der Mensa geladen. Übrigens können auch da noch Ergänzungen erfolgen. Wer Interesse hat, kann sich bei uns melden.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Bürgermeister von Radeberg, Ottendorf-Okrilla, Wachau und Arnsdorf haben sich überlegt, in der Außendarstellung im Landkreis gemeinsam stärker sein zu können und eine sogenannte interkommunale Zusammenarbeit auf die Beine zu stellen. Viele der Arnsdorfer Gemeinderäte hatten Skepsis, die Eigenständigkeit damit aufzugeben. Der Bürgermeister hat dies entkräftigt: Es werden keine Verwaltungen abgeschafft, sondern sinnvoller organisiert. Damit werden weniger Fachkräfte benötigt, womit auf bereits bestehende Engpässe reagiert wird. Und nicht mehr jede Kommune muss über alles verfügen, sondern man teilt sich verschiedene Ressourcen untereinander. Ein gutes Beispiel dazu wurde im Wurzener Land vor Ort von den Bürgermeistern angesehen und für nachahmenswert empfunden. Wir sind damit Vorreiter im Landkreis Bautzen. Am 14. Juni 2023 soll im Kaiserhof Radeberg in einem großen Gemeinderat die Gründung der Interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen.
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