Diesmal waren zu der 48. Gemeinderatsitzung doch einige interessierte Bürgerinnen und Bürger anwesend, wozu auch unser „Kaffeeklatsch im neuen Viertel“ beigetragen haben könnte.
Im TOP4 kamen nämlich weitere Fragen zur Veränderungssperre für das Wohngebiet Freizeitpark Arnsdorf – Sondergebiet, die darauf hinausliefen, ob diese Veränderungssperre alle Baumaßnahmen unmöglich macht, zu welchen Baumaßnahmen Anträge zu stellen sind und ob und wann die Schallschutzwand realisiert wird.
Ein weiteres Thema war das neue Gewerbegebiet. Ein Bürger hat die Befürchtung geäußert, dass Grundstückseigentümer damit enteignet werden könnten. Bürgermeister Eisold bemerkte hierzu, dass das in der Bundesrepublik nicht möglich ist. Außerdem steht noch nicht fest, ob die Planung tatsächlich erfolgt, und vorher können zu dem ganzen Komplex keine Aussagen getroffen werden. Nebenbei fiel auch die Anmerkung, dass man das hätte noch geheim halten sollen, um eben solchen Spekulationen auszuweichen. Hierzu muss an dieser Stelle von uns angemerkt werden, dass die betreffenden Ausschreibungs-Unterlagen des Landes Sachsen seit 23.02.2023 öffentlich sind, eine Liste der beantragten Fördermittel ist ebenfalls öffentlich. Spätestens mit der Veröffentlichung des Vorhabens in der Sächsischen Zeitung vom 11.09.2023 war es mit der „Geheimhaltung“ vorbei. Um nun nachfolgenden Spekulationen in unserer Gemeinde vorzubeugen, wäre es wohl eher sinnvoll gewesen, nach §11 (2) der Sächsischen Gemeindeordnung zu verfahren.
Eine Anfrage kamen zum Thema Ladesäulen auf dem Parkplatz am Bahnhof. Deren Planung ist aktuell nicht möglich, weil eine Änderungssperre aufgrund noch nicht abgelaufener Förderfristen läuft.
Außerdem wurde die Fahrrad-Situation am Bahnhof nachgefragt. Ein Fördermittelbescheid zum Bau der Fahrrad-Garagen läge noch nicht vor. Die Gemeinde kontrolliert die lange Zeit abgestellten Fahrräder, wenn genügend Hinweise protokolliert sind, dass Fahrräder nicht mehr bewegt werden, werden diese von der Gemeinde sichergestellt. Unsere Meinung dazu: Es ist natürlich für unsere Rad-Pendler immer ärgerlich, wenn einige meinen, das wären ihre „Fahrrad-Garagen“ und damit die Stellplätze blockieren. Also, bitte die Fahrradstellplätze nicht als Dauerabstellplatz nutzen.
Und dann ging es noch um die Hauptsatzung, die im TOP 6 beschlossen werden sollte. Hier wurde von Anwohnern angemerkt, dass diese Verweise auf die Sächsische Gemeindeordnung enthielten, die eventuell in der Hauptsatzung entbehrlich sind.
Die Frage, ob die Gemeinderäte eine E-Mail eines Anwohners über die im Internet-Auftritt der Gemeinde Arnsdorf veröffentlichten E-Mail-Adressen bekommen hätten, wurde von allen Fraktionen verneint. Da das nicht das erste Mal war, steht natürlich die Frage, wie die Gemeindeverwaltung zuverlässig die Erreichbarkeit der Gemeinderäte für unsere Anwohner (und andere) absichern will. Die privaten Wohnadressen werden wohl nicht die Lösung sein.
Im TOP6, Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Arnsdorf, wurde über die Sinnhaftigkeit der Ortschaftsräte seitens Mitgliedern der AfD-Gemeinderatsfraktion diskutiert. Angebracht wurden insbesondere die Finanzmittel, die die Gemeinde für die Arbeit der Ortschaftsräte jährlich aufbringen muss. Die drei Ortschaftsräte hatten im Vorfeld unabhängig voneinander dazu beraten und beschlossen, dass der jeweilige Ortschaftsrat erhalten bleibt. Unser Standpunkt dazu ist, dass in einer Gemeinde mit 4 Orten, die sich relativ unabhängig voneinander entwickeln und räumlich getrennt sind, die Ortschaftsräte in den kleineren Orten sinnvoll sind und einen wesentlichen Kern unserer Demokratie in unserem Gemeindeverband bilden.
Ein weiteres Thema war der §9, Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten. Da in der Vergangenheit und in absehbarer Zukunft keine nach § 53 (2) der Sächsischen Gemeindeordnung zu erfüllende Aufgaben aufkamen oder absehbar sind, wurde von den Gemeinderäten ein solcher Beirat als nicht erforderlich angesehen. Dieser Beirat kann außerdem jederzeit entsprechend §46 (1) der Sächsischen Gemeindeordnung berufen werden. Deshalb wurde §9 der Hauptsatzung komplett gestrichen, die folgenden Paragraphen des Entwurfes werden entsprechend neu nummeriert.
Im TOP8 informierte Bürgermeister Eisold, dass die Gemeinde eine 100%-Förderung für die Kommunale Wärmeplanung 2023 beantragt. An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass wir, also das Bürgerforum, einen entsprechenden Antrag schon mal eingereicht hatten. Dieser Antrag wurde mit Beschl.-Nr. 194/45/23 auf der 45. Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2023 abgelehnt. Grundlage für die nun erfolgende Beantragung der Förderung ist nach Bürgermeister Eisold, dass die Kommunale Wärmeplanung nun Gesetz ist und auch die Gemeinde Arnsdorf diese nun durchführen muss. Da haben wir ja Glück gehabt, dass das Gesetz 2023 in Kraft trat, weil dieses Jahr noch zu 100% gefördert wird. Inwieweit noch Fördermittel verfügbar sind, müssen wir nun auch noch abwarten. Wer sich etwas näher zum Thema informieren möchte, hier eine Broschüre der SAENA und die Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Im TOP10 brachten wir das Thema Nichterreichbarkeit der Gemeinderäte mit den Gemeinde-E-Mail-Verteilern nochmals zur Sprache. Die Gemeindeverwaltung will das noch mal prüfen. Wir halten es für erforderlich, dass dieser Kommunikationsweg für unsere Anwohner sicher funktioniert. Die Veröffentlichung privater Wohn-Adressen von Gemeinderäten verstößt grundsätzlich erst mal gegen die DSGVO, es sei denn, es liegt eine Einverständniserklärung vor. Gemeinderäte spenden für ihre Tätigkeit einen großen Teil ihrer Freizeit, und da ist es nur legitim, dass sie – wenn sie Zeit dafür haben – sich mit Anfragen von Bürgern befassen. Und da ist E-Mail eine geeignete Kommunikationsmöglichkeit. Und andere Möglichkeiten der direkten Kontaktaufnahme von Bürgern mit Gemeinderäten sind in der heutigen Zeit der Digitalisierung meistens nicht sinnvoll.
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