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Bericht aus dem Gemeinderat vom 24.01.2024

Die 50. Gemeinderatssitzung fand regen Zuspruch durch unsere Anwohner. Grund war, dass in den TOP 8 und TOP 9 der Einladung die Beschließung der Aufstellungsbeschlüsse zu 2 Gewerbegebieten auf der Tagesordnung standen. Der Sitzungssaal war voll.

Und – Die Tagesordnungspunkte zu den Aufstellungsbeschlüssen zu Bebauungsplänen von Gewerbegebieten zwischen Radeberg und Kleinwolmsdorf/ Wallroda wurden abgesetzt!

Eine weitere Beratung bezüglich der angrenzenden Radeberger Gewerbegebiete findet in der Radeberger Stadtratssitzung am 31.01.2024 ab 18:00 Uhr im Radeberger Ratssaal statt. Zum öffentlichen Teil einer Gemeinderats- oder Stadtratssitzung kann jeder Bürger anwesend sein.

Grund für die Absetzung der TOP 8 und 9 ist laut Bürgermeister Eisold die notwendige Verschiebung des TOP 6, „Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Arnsdorf für das Haushaltsjahr 2024“. Hierzu waren fristgerecht zwei Widersprüche eingegangen, aber so kurzfristig, dass diese nicht mehr vor der 50. Gemeinderatssitzung beraten werden konnten. Der Beschluss der Haushaltssatzung war aber Basis für die Beschließung der Aufstellungsbeschlüsse. Allerdings war, ebenfalls laut Herrn Eisold, ohnehin geplant, das Thema Gewerbegebiete nochmals in den nächsten Technischen Ausschuss zur öffentlichen Beratung zurückzuweisen und gar nicht, wie in der öffentlichen Einladung angekündigt, im Gemeinderat zu beschließen. Der nächste Sitzungstermin des Technischen Ausschusses ist am 06.02.2024 – dort ist aber bisher nichts zum Thema Gewerbegebiete in der Tagesordnung enthalten.

Da das Thema aber ganz offensichtlich vielen Einwohnerinnen und Einwohnern – und auch dem Bürgerforum e. V. – sehr unter den Nägeln brennt, wurde es dennoch sehr engagiert diskutiert.

Von Wallrodaer Einwohnern gab es eine sehr gut vorbereitete Einwendung mit Detailfragen und der Forderung nach einer baldigen Einwohnerversammlung. Es blieb unbeantwortet, weshalb entgegen des gerade erst 2020 festgeschriebenen Regionalplanes, agiert wird. Hier sind die Flächen als „Vorranggebiete für die Landwirtschaft“ und Regionale Grünzug genannt. Die Aufstellungsbeschlüsse werden als Alleingang des Bürgermeisters gesehen. Das Bürgerforum – mit Fraktion im Gemeinderat – sieht das – zum wiederholten Mal – ebenfalls so.

Auch einige Kleinwolmsdorfer Bürger stellten kritische und fundierte Fragen zu den Auswirkungen auf unsere Dörfer von solch großen Gewerbegebieten. So wurde sehr anschaulich aufgrund von statistisch zu erwartender Bevölkerungszunahme ein Zukunftsbild für unsere Dörfer gezeichnet, bei dem mit einem Zuzug von insgesamt 5000 Menschen in allen Lebensaltersstufen zu rechnen ist. Sicher teilen sich diese Menschen dann auf mehrere Kommunen auf, dennoch könnte die soziale Infrastruktur Arnsdorf dann zum wiederholten Male über die Belastungsgrenzen hinaus gebracht werden.

Insbesondere in der Kritik stand die Öffentlichkeits-Arbeit von Bürgermeister Eisold – die Beantragung von Fördermitteln und damit auch die Einplanung der Eigenanteils der Gemeinde, ohne die Gemeinderäte zu informieren oder sich mit ihnen abzustimmen und bis zur geplanten Beschlussfassung nicht die Öffentlichkeit informiert zu haben.

Sogar Radeberger Stadträte waren anwesend, möglicherweise um sich gutes Gesamtbild vor der in Radeberg anstehenden Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch zu verschaffen.

Das Bürgerforum ist irritiert ob der konfusen und argument-armen Ausführungen unseres Bürgermeisters: Er und die Gemeindeverwaltung machen der Gemeinde ausschließlich ein Angebot. Wenn dies nicht gewollt sei, habe er vollstes Verständnis dafür.

Welche Ziele er und die Stadt Radeberg dazu bewogen haben, den Fördermittelantrag mit einer Gesamtfördersumme von fast 900.000 € zu stellen, gibt er leider nicht bekannt. Die Eigenanteile für beide Kommunen gemeinsam betragen 147.000 € – diese werden dann je nach Lage der Plangebiete nach Flurgrenzen verteilt. Aber wozu 147.000 € kommunales Geld und insgesamt fast 500.000 € Steuergeld (denn auch Fördermittel sind Steuergelder) ausgeben, wenn es gar keine Idee gibt, wie es weitergehen soll?

Letztendlich wurde von Bürgermeister Eisold zugesagt, zeitnah eine Einwohnerversammlung zum Thema Gewerbegebietsplanung einzuberufen.

Das Bürgerforum hat den Tagesordnungspunkt Fragen der Gemeinderäte genutzt, um 67 Fragen zum aktuellen Stand, der Vision dahinter und den möglichen Folgen der Aufstellungsbeschlüsse zu verlesen und anschließend an die Gemeindeverwaltung zu übergeben. Die CDU- und AfD-Fraktion haben ebenfalls ihre Fragenkataloge übergeben.

Das zweite größere Thema, zu denen Anwohner Fragen stellten, waren die im Entwurf des Haushaltplanes eingestellten Mittel für Änderungen des B-Planes Wohngebiet Weststraße von 1992.

Den Einwohnern wurde auf einer Einwohnerversammlung am 3. November 2022 und der – daraufhin gegründeten –  IG Weststraße auf Nachfragen in Sitzungen des Technischen Ausschuss und der Gemeinderäte wiederholt mitgeteilt, dass der B-Plan feststeht und nicht geändert werden kann und deswegen auch Änderungen an den Bauplanungen zur Anbindung Rudolf-Breitscheid-Straße zum Wohngebiet nicht möglich seien. Diese Änderungen (Beibehalt des Status Anbindung im jetzigen Zustand) und weitere Forderungen, die eine Anpassung des B-Planes zur Folge gehabt hätten, wurden in einer Petition von 216 Einwohnern erhoben, von den Gemeinderäten auf Basis einer Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung teilweise abgelehnt. Nun stehen aber 80.000 € für Änderungen dieses 32 Jahre alten B-Planes, verteilt auf 4 Jahre, im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde. Diese Bereitstellung der Mittel wurde nie in der Öffentlichkeit kommuniziert, obwohl schon alleine die Petition das nahegelegt hätte.

Das alles war Basis für die 2 Widersprüche gegen eine Beschlussfassung zum Entwurf des Haushaltplanes in der 50. Gemeinderatssitzung.

Fragen der Einwohner richteten sich konkret auf die Themen:

  1. Wofür werden 80.000€, nur für eine Änderung eines B-Planes eines bebauten Wohngebietes, verteilt über 4 Jahre, verwendet?
  2. Welche Änderungen des B-Planes sollen mit diesen Mitteln erfolgen?
  3. Ist die Errichtung einer Durchfahrtssperre direkt an der Anbindung Weststraße/ S59 entgegen der Petition von 216 Einwohnern vorgesehen?

Es wurden von Bürgermeister Eisold lediglich zum 2. Punkt Korrekturen des B-Planes von 1992 benannt, die eine Anpassung wegen der – entgegen des ursprünglichen B-Planes realisierten – Bauten im Wohngebiet Weststraße erforderlich machten. Konkrete weitere Antworten blieb der Bürgermeister schuldig, woraufhin ein Fragesteller bemerkte, dass die Möglichkeiten der Sächsischen Gemeindeordnung dann weiter ausgereizt werden.

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