Hauptthemen waren der Verkauf einer Grundstücksfläche im Gewerbegebiet „Seeligstädter Straße“ und die Vereinbarung zum Grundstück der neu zu errichtenden Oberschule. Anwesend waren 3 Gäste, als weitere Gäste Herr Witschas, 1. Beigeordneter des Landkreises Bautzen, und Herr Opitz, Leiter des Gebäude- und Liegenschaftsamt des Landkreises Bautzen.
TOP5 Verkauf eines Grundstückes – Flurstück 266/3 im Gewerbegebiet „Seeligstädter Straße“
Das Grundstück mit einer Größe von 2991m2 wird an ein Unternehmen aus dem Lüftungs- und Kälte-Bereich, – aufgrund von Fördermittelbindung – zum Preis von 22€/m2 verkauft. Deshalb wurden Auflagen zu Fristen der Bebauung und Wiederverkauf in den Kaufvertrag aufgenommen, die 15 Jahre wirksam sind. Dem Vertrag wurde einstimmig zugestimmt.
TOP6 Vertrag mit dem LRA zur Übertragung der Liegenschaften für die Oberschule Arnsdorf
Wie von der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2021 berichtet, befassten sich die Gemeindeverwaltung und der Verwaltungsausschuss mit der Vorlage eines Vertrages des Landkreises, der das Grundstück für das neue Schulgebäude kostenfrei übernehmen will. Alle Beteiligten kamen zu der Auffassung, der Vorlage zu folgen. Um abzusichern, dass die betroffenen Grundstücke und Zuwegungen ausschließlich zum Bau und Betrieb des Schulstandortes Arnsdorf verwendet werden, wurde in den Vertrag ein Rückgabe-Passus eingearbeitet. Es müssen gemeinsam mit dem Sportverein noch Anpassungen an dessen bestehenden Erbbaupachtvertrag vorgenommen werden, um auch die Interessen des Sportvereins und die notwendige Baufreiheit abzusichern. Die zu überlassenden Flächen von ca. 4600m2 umfassen Bereiche für die neu zu bauende Turnhalle und die Oberschule. Dem Vertrag wurde einstimmig zugestimmt.
Mit Vertragsunterzeichnung durch die Gemeinde wird sich der Technische Ausschuss des Landkreises abschließend mit dem Vertrag befassen. Damit kann dann der Kreistag die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen beauftragen.
TOP7 Verschiedenes/ Informationen der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung wird auf ihrer Homepage in den nächsten Wochen das Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Arnsdorf veröffentlichen. Es wurde 2015 erstellt und soll für eine umfangreiche Beteiligung unserer Bürger an der Gemeindeentwicklung öffentlich und für jeden zugänglich zur Verfügung stehen.
In Kleinwolmsdorf wird beim Neubau der Geschwister-Scholl-Straße eine nicht durch die Baumaßnahme eingeschlossene Fläche mit einem Etat von 5600€ aus der Gemeindekasse angebunden. Damit wird ein durchgängiger einheitlich guter Bauzustand erreicht.
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