In der 47. Gemeinderatssitzung wurden in TOP5 und TOP6 die Feuerwehrleute Jakob Tomeit und Sebastian Schubert als Gemeindewehrleiter und stellvertretender Gemeindewehrleiter der Gemeindefeuerwehr Arnsdorf bestätigt. Wir wünschen beiden Kameraden viel Erfolg in ihrer neuen Position!
Interessant waren im TOP7 die Ausführungen von Frau Walther, Stowasserplan GmbH & Co. KG, zur Gewässer-Sanierung der Gewässer 2. Ordnung. Für diese ist die Gemeinde zuständig, deren Flurstücke Gewässer wie Bäche und Entwässerungsanlagen durchfließen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Durchflussfähigkeit zu erhalten und an erforderliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes anzupassen. Das kann sie mit verschiedenen Methoden durchführen. Eine anerkannte Methode ist die Renaturierung von Bachläufen und anderen Gewässern. Hierzu stellte Frau Walther Beispiele aus dem Leipziger Umland und 2 Konkrete aus unserer Gemeinde vor.
Ziel ist, durch Renaturierung wie z.B. Entgratigung von Bachläufen zur Verringerung der Fließgeschwindigkeit und Uferbepflanzung mit geeigneten Gehölzen die Unterhaltskosten für die Gemeinde zu senken. Insbesondere der jährliche Aufwand für Gewässerfreihaltung durch Mahd von Ufer-Böschungen und Beseitigung von Pflanzen im Bachbett lässt sich durch geeignete Renaturierung senken. Renaturierte Ufer müssen nach den Ausführungen nur noch in wesentlich größeren Abständen gewartet werden.
Die Stowasserplan GmbH & Co. KG bietet den Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung der in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG, EG-WRRL) und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (RL 2007/60/EG, HWRM-RL) und in den Wasser- und Naturschutzgesetzen geforderten naturnahen Gestaltung der Fließgewässer. Hierzu nutzt sie unter anderem das Informationssystems PROGEMIS®, eine Entwicklung der Stowasserservice GmbH & Co. KG.
TOP8 und TOP9 hängen eng zusammen. Die Gemeinde hat festgestellt, dass der Bebauungsplan „Freizeitpark Arnsdorf – Sondergebiet, Wohngebiet 5. Änderung“ Mängel enthält bzw. nicht konkret genug ausformuliert ist. Das führte dazu, dass Anwohner Bauten errichteten, die so nicht geplant waren. Außerdem wurde bei der Bauausführung das Regenwasser-Rückhaltebecken nicht auf dem im B-Plan ausgewiesenen Grundstück, sondern auf dem daneben Liegenden gebaut. Da beide Grundstücke der Gemeinde Arnsdorf gehören, eigentlich relativ unproblematisch, aber entgegen dem B-Plan gebaut. Um dem abzuhelfen, wurde in TOP9 eine Veränderungssperre für das betroffene Wohngebiet, im TOP8 die Ausführung der Planungsarbeiten zur Anpassung des B-Planes beschlossen.
Bürgermeister Eisold ging im TOP14 kurz auf die Ausführungen der Sächsischen Zeitung vom 11.09.2023 zu den Planungen eines neuen Gewerbegebietes ein, diese beschränkten sich aber auf die Mitteilung, dass die Gemeinderats-Ältesten informiert wurden. Diese Informationspolitik führt natürlich zu Spekulationen, wie nun Leserbriefe (1) (2) in der Zeitung „Die Radeberger“ zeigen.
Es ist schade, dass zu den öffentlichen Sitzungen immer wieder sehr wenige Gäste anwesend sind, zumal diese in im TOP4 Fragen, Hinweise oder Kritik an Gemeinderäte, Gemeindeverwaltung und Bürgermeister vorbringen können und im Einzelfall auch mal zu einem konkreten TOP zu Wort kommen können. Woran das liegt? Vielleicht könnt Ihr uns das über die E-Mail-Adresse unserer Gemeinderatsfraktion oder unser Kontaktformular mitteilen.
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