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Einwohnerversammlung zum Thema Gewerbegebiete am 05.03.2024

Wie die Gemeindeverwaltung die Gemeinderäte informierte, findet am 5. März 2024 um 18 Uhr im Kulturhaus des Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf die auf der 50. Gemeinderatssitzung von Bürgermeister Eisold angekündigte Einwohnerversammlung statt.

Damit hat es Arnsdorf geschafft, VOR der Beschlussfassung zu den Gewerbegebieten Öffentlichkeit entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung §11 (2) herzustellen.

NUR zwei fristgerecht eingereichte Widersprüche zu dem Entwurf der Haushaltssatzung verhinderten wirkungsvoll die Beschlussfassung zu den geplanten Gewerbegebieten. Denn die Beschlüsse sind nur wirksam, wenn die Finanzierung über den Haushaltsplan abgesichert ist. Also muss erst der Haushaltsplan beschlossen werden, dann kann über
die Aufstellungsbeschlüsse zu den Gewerbegebieten entschieden werden.

Wir haben – wie viele Bürger auch – noch zahlreiche Fragen zu den geplanten
Gewerbegebieten!

  • Warum wurden weder die Gemeinderäte noch die Bürger nach der ersten Veröffentlichung in der Sächsischen Zeitung im September 2023 von Bürgermeister Eisold umfassend informiert?
  • Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse des Radeberger Stadtrates auf die Realisierung der Gewerbegebiete und welchen Einfluss hat der Arnsdorfer Gemeinderat nun noch?
  • Warum diskutiert und plant unser Bürgermeister nicht mit den Gemeinderäten und den Einwohnern die Entwicklung und Zukunft unserer Gemeinde?
  • Welche Argumente sprechen aus Sicht von Bürgermeister Eisold für die Gewerbegebiete? Bisher hat er nur von einem Vorschlag an die Gemeinderäte gesprochen.

Die Liste unserer Fragen ist lang und wurde auf der 50. Gemeinderatssitzung vorgetragen!

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die im Juni 2023 beschlossen wurde, wollen die Bürgermeister große Projekte voranbringen. Doch scheinbar ohne Beteiligung der Räte und der Einwohner.

So ist es unverständlich, dass die Bürger von Wallroda die Unterschriftensammlung zur Einberufung einer Einwohnerversammlung vor Beschlussfassung zu den Gewerbegebieten auf Grund von Formfehlern wiederholen mussten. Gab es doch bereits in der 50. Gemeinderatssitzung die Zusage von Bürgermeister Eisold, eine Einwohnerversammlung zu den Gewerbegebieten durchzuführen. Ein unnötiger bürokratischer Akt mit viel Aufwand für die Wallrodaer. Es geht auch anders, wie die Einwohnerversammlung zum Wohngebiet Weststraße am 3. November 2022 zeigt.

Die Einwohnerinformation ist nach Sächsischer Gemeindeordnung §22 (1) eine Pflichtaufgabe einer Gemeinde!

§22 „(1) Allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat mindestens zweimal im Jahr eine Einwohnerversammlung anberaumen.“

Die Planung von Gewerbegebieten in einer Größenordnung wie die gesamte bebaute Fläche des Dorfes Arnsdorf ist auf jeden Fall eine „bedeutsame Gemeindeangelegenheit“.

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