Auch die 51. Gemeinderatssitzung fand regen Zuspruch durch unsere Anwohner. Insbesondere Kandidaten für den Gemeinderat und einige Mitglieder der IG Weststraße wollten sich kundig machen, welche Themen im Gemeinderat anstehen, welche Fragen zu klären sind und wie die Arbeit im Gemeinderat abläuft.
Im TOP 4 begründeten zwei Widerspruchsführer ihre Widersprüche zum Entwurf der Haushaltssatzung. Beim ersten Widerspruch ging es um
- zu niedrigen Kostenansatz der Ausführungskosten für den Anschluss der Rudolf-Breitscheid-Straße an das Wohngebiet Weststraße
- die ungenügende barrierefreie Ausstattung der Gebäude der Gemeindeverwaltung wie beispielsweise Zugänge in die oberen Etagen und weitere Mängel in diesem Bereich. Es wurde gefordert, für Behinderte, aber auch Berufstätige einen leichten und zeitlich unbeschränkten Zugang zu Unterlagen während der Auslegungsfristen über die Veröffentlichung im Internet zu ermöglichen.
Die Antworten zu Punkt 1 seitens einer Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung liefen letztendlich darauf hinaus, ob die Widerspruchsführerin bei der angespannten Haushaltslage die Kosten durch Erhöhung der Ausführungskosten und den Anbau eines Fahrstuhles noch höher treiben wolle.
Was offensichtlich nicht dem Inhalt des Widerspruchs entsprach, denn der Widerspruch war darauf ausgerichtet, durch Einsparung der gesamten Baumaßnahme „Anschluss der Rudolf-Breitscheid-Straße an das Wohngebiet Weststraße“ die Gesamt-Bausumme einzusparen – Zitat aus dem Widerspruch: „Alternativ sollte das Vorhaben, wenn der Haushalt es nicht zulässt, gestrichen werden.“ – und damit einer Forderung der Einwohner der Wohngebietes Weststraße nachzukommen.
Zu Punkt 2 war die Antwort des Bürgermeisters: Man könne gerne im Erdgeschoss Einsicht in Unterlagen nehmen, eine Rampe für die Eingangstreppe wäre verfügbar.
Auf die Forderung nach Veröffentlichung von befristet auszulegenden Unterlagen im Internet teilte Bürgermeister Eisold mit, dass er das prüfen und eine entsprechende Beschlussvorlage den Gemeinderäten vorlegen wird. Die Leiterin der Finanzverwaltung erklärte, dass sie die elektronische Auslegung sehr begrüßen würde.
Zur Info: Die Widerspruchsführerin selbst ist geh- und sprach-behindert und bringt sich trotzdem aktiv in unsere Gemeinde ein! Es ist hier darauf hinzuweisen, dass in der Gemeinde noch einiges getan werden muss, um diese behindertengerecht zu gestalten. Es gibt über die „Aktion Mensch“ gute Fördermöglichkeiten für genau diese Problematiken.
Dem zweiten Widerspruchsführer ging es
- um Herstellung von mehr Öffentlichkeit, hier konkret um das Verfahren der Information der Einwohner zur Haushaltssatzung
- um die Einsparung der Mittel zum Bau der Anbindung Rudolf-Breitscheid-Straße an das Wohngebiet Weststraße durch Prüfung und eventuell Anpassung im B-Plan Wohngebiet Weststraße 1992. Für Änderungen in diesem B-Plan sind von 2024 bis 2026 70.000€ eingeplant!
Weil die vorab veröffentlichte Beschlussvorlage zur Ablehnung des zweiten Widerspruchs einen rechtlichen Fehler enthält, forderte der Widerspruchsführer, die Beschließung der Beschlussvorlage zu verschieben und diese zu überarbeiten.
In der Beschlussvorlage war ausgeführt, dass Vorberatungen bis zur Erstellung des endgültig vorzulegenden Entwurfs nicht öffentlich behandelt werden. Dazu wurde auf § 43 Abs. 2 verwiesen. Der Widerspruchsführer wies einen Tag vor der Gemeinderatssitzung darauf hin, dass sich SächsGemO § 43 auf Beratende Ausschüsse bezieht. Die Hauptsatzung der Gemeinde Arnsdorf definiert aber in § 4 den TA und den VA als Beschließende Ausschüsse! Für diese gilt aber die SächsGemO § 41. Somit ist die Begründung für die Ablehnung für einen Teil des Widerspruchs falsch.
Die Antwort von Bürgermeister Eisold war, dass die Begründung nach der Beschlussfassung noch geändert werden könne, aber die Begründung keinen Einfluss auf die Beschlussfassung hat.
Der Widerspruchsführer fragte nach, wie denn die Gemeinde Öffentlichkeit herstellen wolle. Die Antwort war, dass es eine parlamentarische Demokratie gebe und die Gemeinderäte über die Geschicke der Gemeinde beraten und beschließen.
Zur Einsparung der Mittel durch Verzicht des Baus der Anbindung Rudolf-Breitscheid-Straße an das Wohngebiet Weststraße kam wieder der Hinweis auf Gemeinderatsbeschlüsse und eine Petition von Anwohnern der Weststraße, wodurch der Gemeindeverwaltung in diesem Punkt die Hände gebunden sind und der Widerspruchsführer wisse, dass auch in der Petition der IG Weststraße in diesem Punkt nicht abgeholfen werden könne.
Auf Fragen des Widerspruchsführers wegen wochenlanger Nichtbeantwortung von Anfragen, unter anderem einen Termin bei der Gemeindeverwaltung zwecks Einsicht in B-Pläne, teilte Bürgermeister Eisold mit, dass er bei der Bauverwaltung einen Termin bekommen könne.
Im TOP 5 wurde beide Beschlussvorlagen ohne Diskussion durch die Gemeinderäte mit großer Mehrheit angenommen.
Kommentare sind geschlossen, aber Trackbacks und Pingbacks sind möglich.